Vorstand
Vorsitzender:
Dirk Vogel
Stellvertr. Vorsitz:
Rosemarie Oehmer
Schriftführer:
Dagmar Kleemann
Geschichte des Vereins
Der Verein Marktkirche St. Bonifacii e.V. Bad Langensalza wurde im Juli 1993 gegründet. Er hat sich insbesondere die Aufgabe gestellt sich für die Sanierung und Renovierung der Marktkirche einzusetzen und dafür finanzielle Mittel zu sammeln und Spenden zu akquirieren. Durch diese Aktivitäten konnten wesentliche Bau- und Sanierungsvorhaben realisiert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Offenhaltung der Kirche im Rahmen „Offene Kirche“. Die Mitglieder des Vereins und weitere ehrenamtliche Helfer organisieren, dass die Marktkirche in den Monaten Mai bis Oktober verlässlich für die Besucher geöffnet ist.
Satzung
Präambel
Der Verein „Marktkirche St. Bonifacii e. V.“ stellt sich die Aufgabe, einen Beitrag zur Erhaltung historischer und wertvoller kirchlicher Bausubstanz in Bad Langensalza zu leisten.
Den Bürgern der Stadt Bad Langensalza soll damit die Identifikation mit ihrer Stadt, den Gästen die positive Erinnerung an Bad Langensalza erleichtert werden.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Eintragung des Vereins
1. Der Verein führt den Namen „Marktkirche St. Bonifacii e. V.“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Bad Langensalza und ist in das Register des Amtsgerichtes Bad Langensalza (Thüringen) einzutragen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Aufgaben
Die Aufgaben des Vereins sind im besonderen:
1. Bewußtseinsbildung der Bedeutung der Kirchen für die Bevölkerung.
2. Sammlung von finanziellen Mitteln für die Sanierung und Renovierung der Kirchen in Bad Langensalza.
3. Erstellung ergänzender Nutzungskonzepte für Kirchenräume.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 4 Vereinszweck
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5 Vereinsmittel
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 6 Vereinszuwendungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Partnerschaftsvereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins sind:
a) ordentliche Mitglieder,
b) Ehrenmitglieder.
2. Ordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sowie Personenvereinigungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts werden.
3. Ehrenmitglieder können auf Beschluß der Mitgliederversammlung diejenigen Personen oder Körperschaften werden, die sich um den Verein und seine Ziele besonders verdient gemacht haben.
4. Der Antrag auf Mitgliedschaft muß schriftlich beim Vorstand des Vereins eingereicht werden. Eine Ablehnung der Mitgliedschaft sollte begründet werden. Im Falle der Ablehnung ist Einspruch bei der Mitgliederversammlung möglich.
5. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem positiven Entscheid über den Antrag.
6. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod.
7. Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muß schriftlich erklärt werden.
8. Ein Mitglied kann durch schriftlichen Bescheid vom Vereinsvorstand ausgeschlossen werden.
§ 8 Rechte, Pflichten, Haftung
1. Sämtliche Mitglieder haben Anspruch darauf, an allen Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.
2. Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für Schäden und Nachteile.
3. Alle Mitglieder sind verpflichtet, dem Zweck und den Zielen des Vereins zu dienen.
§ 9 Mitgliedsbeiträge
1. Zur Durchführung der Aufgaben des Vereins werden Mitgliedsbeiträge erhoben.
2. Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich für die Aufgaben des Vereins verwandt.
3. Rückzahlungen von Beiträgen erfolgen nicht.
4. Die Rechte eines Mitglieds ruhen bei Zahlungsrückstand.
5. Ehrenmitglieder müssen keinen Beitrag entrichten.
§ 10 Vereinsorgane
1. Die Organe des Vereins:
a) die Mitgliederversammlung,
b) der Vorstand.
§ 11 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
§ 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichtes.
2. Jahresplanung.
3. Beschlußfassung über die Satzung.
4. Festlegung der Mitgliedsbeiträge.
5. Wahl des Vorstandes.
§ 13 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) dem Schriftführer,
c) dem Kassenwart.
§ 14 Aufgaben des Vorstandes
1. Führung der Geschäfte des Vereins.
§ 15 Kassenprüfer
1. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch zwei Kassenprüfer.
§ 16 Mittelbeschaffung
Die Mittel werden durch Beiträge und Spenden aufgebracht.
§ 17 Beschlüsse
Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.
§ 19 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Neue Kirchenöffner für eine erweiterte Öffnung der Kirche werden immer gesucht!
Vorkentnisse sind nicht nötig, melden Sie sich gerne über unsere Mailadresse oder unter der Telefonnummer 03603 846402.
